Kaufen auf Raten ist in heutiger Zeit normal. Doch was passiert, wenn die Raten nicht mehr bezahlt werden können?
Überschuldung liegt nach § 19 II 1 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
Häufig gerät man in die Zahlungsunfähigkeit durch Schicksalschläge wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Kankheit. Das Einkommen fällt plötzlich weg, die Ratenverpflichtungen aber bleiben.
Ein Weg aus dieser Situation kann die Verbraucherinsolvenz mit anschließender Restschuldbefreiung sein.
Derzeit befinden sich über eine Millionen Menschen im Insolvenzverfahren oder in einem Vorstadium, Tendenz steigend.
Ich prüfe mit Ihnen die Möglichkeit der Einleitung eines Insolvenzverfahrens und begleite Sie auf dem Weg zur Restschuldbefreiung.Die Möglichkeit der Beantragung von Beratungshilfe beim
zuständigen Amtsgericht erläutere und prüfe ich mit Ihnen. Im Falle der Gewährung werden die außergerichtlichen Kosten durch die Staatskasse übernommen. Lediglich eine kleine Gebühr in Höhe von 10,00
€ wäre durch Sie zu tragen.